Hans Franck leiht auf Befehl Grafen Ludwigs zu Stolberg dem Hans Kremer zu Erlenbach (Erlebach) einen zu der Pfarre Erlenbach gehörigen, beim Frauenbaum unten an Wendel Jesperg gelegenen, bisher wüst liegenden Acker von etwa 1 Morgen mit der Weisung, ihn auf eigene Kosten als Wingert zu bebauen und zu pflegen, sofern ihn die Pfarre nicht wieder an sich ziehen soll. Sobald daran geerntet werden kann, ist dem Pfarrer 1/5 der Ernte abzuliefern, zur Anerkennung der Rechte der Pfarre aber jährlich 1 d Zins zu geben. Zieht die Pfarre das Stück an sich, ehe der Bebauer genügend Nutzen gehabt hat, ist diesem nach Vereinbarung ein Bauschilling zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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