Hans Lochmüller von Diepoltshofen ("Dietpoltzhoffen") und Ehefrau Ursula Edel ("Edlinin") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls sie keinen Sohn haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut in Ettishofen verliehen hat, auf dem zuvor der Schwiegervater bzw. Vater der Aussteller, Jörg Edel, lehensweise saß. Dieser hat den Hof freiwillig aufgegeben. Die Beliehenen müssen ihn persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert schlaitzen". Die zum Hof gehörenden Wälder dürfen sie nur als Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, jedoch nichts veräußern. Eichen und andere fruchttragende Bäume dürfen nur mit Erlaubnis des Abts gefällt werden. Dem Abt reichen sie jährlich auf St. Martins Tag bzw. zu den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 4 lb d sowie je 12 Scheffel Fesen und Hafer, 5 Strichen Vogtkernen, 2 Vierteil Erbsen ("erssen") alles in Ravensburger Währung und Maß, 6 Hühner, 200 Eier, 3 Fasnachthennen. Zur Tilgung der rückständigen Hubgült in Höhe von 90 Scheffel Fesen, 226 Scheffel 3 Vierteil Hafer und 16 Scheffel Vogtkernen müssen jährlich zusätzlich je 3 Scheffel Fesen und Hafer sowie 3 Strichen Vogtkernen entrichtet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder im Todesfall fällt der Hof heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut flüchtig werden. Er muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Jörg Edel bekennt, daß er die auf dem Hof liegenden Abgaben nicht länger entrichten kann, so daß er ihn verwirkt hat. Er gibt ihn freiwillig auf und versichert an Eides statt, daß er keine Ansprüche mehr darauf erheben wird. In Transfix vom gleichen Datum wird zusätzlich die Bedingung eingefügt, daß die Beliehenen einmal jährlich im Herbst ein Fuder Wein vom (Boden)See ohne Futter in das Kloster führen müssen.