Papst Martin V. an den Magister Johan de Thomarius von Bononia, päpstlicher Kaplan und Rechtsauditor des päpstlichen Palastes. Zwischen Johannes, dem Sohn des Grafen Johan (II.) von Wertheim, Kanoniker zu Köln, und Wilhelm de Radwitz (Redwitz), der sich als Bamberger Kleriker ausgibt, ist ein Streit über ein Kanonikat und eine Präbande zu Würzburg entstanden. Für diese war seinerzeit infolge des Todes Heinrichs von Greffendorf, der außerhalb des römischen Hofes gestorben ist, Johannes ungefähr in seinem 12. Lebensjahr vorgesehen worden. Heinricus hatte sich der Previdierung des Grafen unrechtmäßiger Weise widersetzt. Der Papst überträgt nun dem Magister Johann das Verhör und die endgültige Entscheidung über den Streit. Wenn aber Wilhelm auf seine Ansprüche verzichten will, erklärt sich der Papst damit einverstanden. Damit aber dem Johannes kein neuer Gegner entstehen kann, beauftragt der Papst den Auditor, den Verzicht des Wilhelm entgegen zu nehmen und Johannes, wenn er nicht "intrusus" ist, in den Besitz der Pfründe körperlich einzuführen und darin zu schützen. Jahreseinkünfte der Pfründe 12 M Silbers. Die Anordnungen des Papstes Bonifacius VIII. stehen nicht im Wege. Die Kanonikate des Grafen Johannes zu Köln, Straßburg und Bamberg tragen zusammen 45 M Silbers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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