Baden-Württemberg kauft Frankreich die Anteile des Energieversorgers EnBW ab - warum?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/013 A100098/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/013 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2010
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2010 >> Unterlagen
6. Dezember 2010
Damit wird das Land Baden-Württemberg vorübergehend zu einem der beiden Hauptaktionäre der EnBW. Der Kaufpreis für die Aktien liegt bei 4,67 Milliarden Euro. Den Steuerzahler werde das Geschäft allerdings keinen Cent kosten, sagt Ministerpräsident Mappus. Warum? Und was bedeutet die Übernahme für die Stromkunden? Mittelfristig soll die EnBW an die Börse gehen. Welches Risiko geht die Landesregierung damit ein?
SWR1 Thema Heute spricht mit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus.
- 45 Prozent der Energieversorgung gehören in Zukunft dem Land. Ist der Kaufpreis von 4,67 Milliarden Euro nicht zu teuer, und welche Risiken birgt der Börsengang? - Interview mit Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus
- Was bedeutet der Einstieg des Staates in das Energiegeschäft für die Stromkunden? Interview mit Prof. Claudia Kämpfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin
- Regionalisierung versus Internationalisierung der Stromversorgung und gleichzeitig die EnBW als DAX-Konzern? Interview mit Kai Rinecker aus der SWR-Wirtschaftsredaktion
- Kauf der Anteile des "Energieriesen" EnBW, die der französische Staatskonzern EDF veräußert hat - Chancen für einen Umbau der Energieversorgung in Richtung Erneuerbare Energien? - Ein Kommentar von Axel Weiß aus der SWR-Umweltredaktion
SWR1 Thema Heute spricht mit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus.
- 45 Prozent der Energieversorgung gehören in Zukunft dem Land. Ist der Kaufpreis von 4,67 Milliarden Euro nicht zu teuer, und welche Risiken birgt der Börsengang? - Interview mit Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus
- Was bedeutet der Einstieg des Staates in das Energiegeschäft für die Stromkunden? Interview mit Prof. Claudia Kämpfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin
- Regionalisierung versus Internationalisierung der Stromversorgung und gleichzeitig die EnBW als DAX-Konzern? Interview mit Kai Rinecker aus der SWR-Wirtschaftsredaktion
- Kauf der Anteile des "Energieriesen" EnBW, die der französische Staatskonzern EDF veräußert hat - Chancen für einen Umbau der Energieversorgung in Richtung Erneuerbare Energien? - Ein Kommentar von Axel Weiß aus der SWR-Umweltredaktion
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Audio-Visuelle Medien
Kämpfert, Claudia
Rinecker, Kai
Weiß, Axel; Biologe, SWR-Umweltredakteur
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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