Urk. 26
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Urk. 26
Stadtarchiv Geseke, Urkunden
Stadtarchiv Geseke, Urkunden >> 1. Urkunden der Stadt Geseke >> 1.4 Städtische Passivobligationen bei der Orth-ab-Hagenschen Studienstiftung
1616 November 4
Archivale
Beschreibung: Zession einer auf die Stadt Geseke lautenden Schuldverschreibung von 1517 durch Bürgermeister Johann tom Holte an die Montanerburse zu Köln.Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Geseke übertragen Bürgermeister Johan tom Holte und seine Ehefrau Clara Schlaun und Johannes Ghelenius, Licentisten der Hl. Schrift, Kanonikus zu St. Andreas zu Köln und Regens der Bursa Montis zu Köln, für eine Summe Geldes die transfigierte auf die Stadt Geseke lautende Verschreibung von 1517 über 150 Goldgulden Hauptsumme und 7 Goldgulden weniger einem Ort jährliche Rente. Urschr. (dt.); verbunden mit Transfix vom 5. Januar 1517 Urk. Nr. 27 [alte Archiv-Sign.], Pergament
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:49 MEZ