Notariatsinstrument, in welchem der Münstersche Offizial Conrad von Westerhem auf Erfordern der Mönche Hunold von Bechem und Bernhard von Hamm zu Marienfeld, bekennt, daß er in einem Streite zwischen dem Alten-Dom und den Besitzern des Hofes zu Rothem im Kirchspiel Ahlen über gewisse Einkünfte, vom Alten-Dom wie vom Kloster Marienfeld zum Schiedsrichter ernannt worden sei, seinen Schiedsspruch aber durch Versäumniß des Thesaurars Albert von Wiedenbrück und des Kanonikers Theoderich Holtinch, vom alten Dom, als dessen Vertreter, habe aufschieben müssen. Zeugen: Everhard von Vechtorpe, Rektor der Kirche zu Grollo, Johann von Brylo, Kanoniker zu Freckenhorst, Nicolaus Wyspele, Kanoniker am alten Dom. Notar: der Kleriker Heinrich Wittebecker von Alen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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