Philipp [II.] von Liebenstein und Bönnigheim und Maria Martha von Landsberg, Tochter des Hugo Dietrich von Landsberg und der Ursula Maria geborenen von Berstett, treffen die Heiratsabrede: Philipp bestimmt der Maria Martha 4000 fl Hauptgut, davon 200 fl jährliche Zinsen als Wittum; er verspricht ihr 1000 fl Morgengabe, dazu eine standesgemäße goldene Kette und Kleinodien, was in ihr und ihrer Erben freies Eigentum übergeht; zusätzlich für ihren Witwenfall 150 fl jährlichen Zins aus 3000 fl Kapital, standesgemäße Wohnung - alternativ jährlich 100 fl -, Brennholz, Früchte und Wein in näher bestimmten Quanten; Wittum, Morgengabe und eventuelle Versorgungsleistungen versichert er mit seinem Anteil an der mütterlichen von Rosenbergischen Erbschaft. Da die Nahrungsmittel derzeit sehr teuer sind, dürfen Philipps Erben auch Bargeld auszahlen, und zwar für das Vtl harte Frucht 5 fl, Fd Wein 48 fl, Kl Holz 1½ fl, 1000 Wellen 12 fl. Maria Martha bringt 2000 fl Heiratsgut bei, daraus jährlich 100 fl Zins, der dem Philipp jedenfalls als Wittum bleiben soll, versichert von ihrem Vater mit einem Hauptgut von 5000 fl im Amt Sachsenheim. Man vereinbart Gütertrennung. Es folgen detaillierte Bestimmungen bezüglich Verteilung des Vermögens für den Fall des Todes eines der beiden Partner mit und ohne hinterlassene gemeinsame Kinder sowie für den Eventualfall der Wiederverheiratung. Die Vereinbarung tritt erst mit der christlichen Vermählung und vollzogenem ehelichem Beilager in Kraft.