Zwischen Rupert Stael zu Heisingen, Sohn des + Heinrich Stael von Holstein und der Lutgert von Aschebroich, und Anna Schenk von Nideggen, Tochter des Otto Schenk von Nideggen zum Vorst und der Agnes Quad, ist ein Heiratsvertrag geschlossen worden. Anna soll als Heiratsgabe das Haus Heisingen mit allen Gerechtigkeiten, Gütern, Renten, Wiesen und allem anderen Zubehör erhalten. Anna bringt ihrem Ehemann als rechte Mitgift den Anteil, der in dem Vertrag zwischen ihr, ihrem Vater und ihren Schwestern bestimmt worden ist. Rupert soll seiner Frau am Tag nach dem Beilager den Nießbrauch des Hofes Ickte im Gericht Kreuzberg auf Lebenszeit verschreiben. Sollte Rupert sterben, bevor der Hof von den Verpflichtungen gegenüber den Schwestern Staels befreit worden ist, wird Anna Ersatz von den übrigen Gütern Ruperts erhalten. Wenn aus dieser Ehe keine Kinder hervorgehen, kann der Überlebende von beiden über den gesamten Besitz verfügen. Wenn Rupert vor seiner Frau stirbt, soll sie aus den Staelschen Gütern außer ihrer Morgengabe noch 300 Reichstaler erhalten. Sind Kinder vorhanden, soll der überlebende Ehegatte, solange er sich nicht verheiratet, alle anderen Güter ruhig und friedlich besitzen und die Kinder in Gottesfurcht erziehen. Wenn es dem Überlebenden gefällt, bei den Kindern zu wohnen, soll ihm ein Haus in Köln, Essen, Werden oder wo es ihm sonst gefällt, zur Verfügung gestellt werden, oder 40 Reichstaler sowie ein Drittel aller Güter, Einkünfte, Kleider und Kleinodien. Wenn der Überlebende sich wieder verheiratet, soll die Hälfte der Güter, die von den Eheleuten bis zu diesem Todesfall erworben worden ist, an die Kinder gehen. Stirbt eines der Kinder, ohne selbst Kinder zu hinterlassen oder ohne Testament, so fallen dessen Güter an die Geschwister. Sterben alle Kinder, soll es so gehalten werden, als ob überhaupt keine Kinder vorhanden gewesen wären. Anna soll die 300 Taler jährlich als Leibzucht haben und dazu der Kinder wegen 2000 Taler. Ebenso wird bei Rupert verfahren. - Es siegeln der Kellner von Münster Winmar [von] Aschebroick, Gisbert von Bodelschwing zu Bodelschwing, Franz Freitag zur Buddenburg und für Anna Otto Schenk von Nideggen, Bertram von Nesselrode, Herr zu Marschalksrath, fürstlicher Rat und Amtmann zu Münstereifel, Wilhelm Ketteler zu Nesselrode und Amboten [?], Amtmann zu Elberfeld, Rutger von Schöller zu Schöller, Arnt von Vittinghoff gen. Schell (Schele) zu Altendorf und Bertram Quad zu Eller.