Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen seinem Protonotar Alexander Pellendorfer und dessen Ehefrau Katharina Hart einer- sowie Doktor Philip Aberlin (Oberlin) und dessen Ehefrau Margarethe Hart andererseits. Alexander und seine Ehefrau hatten vor dem Stadtrat zu Heidelberg wegen Heidelberger Gütern prozessiert, die Margarethe nach dem Tod ihrer Mutter gegenüber anderen Geschwistern zugeteilt worden waren. Dadurch waren Philipp und Margarethe Probleme entstanden, da sie während des Prozesses die Güter nicht verkaufen konnten beziehungsweise den Käufern keine Gewähr (werschafft) verschaffen konnten. Vor den pfalzgräflichen Räten konnte keine Einigung erzielt werden, weshalb die Sache vor den Hofrichter und die Räte kam, die sie nachfolgend aufgrund ihrer Verwandtschaft (siptschafft) vertragen haben: [1.] Philipp und Margarethe stehen die Güter, die ihnen zu Zeiten der Teilung nach dem Tod ihrer Mutter zugeteilt worden sind, zu, sodass sie diese ungehindert verkaufen dürfen. [2.] Alexander und Katharina sorgen dafür, dass das Verkaufsverbot und der Protest vor dem Rat abgestellt werden. [3.] Alexander und Katharina haben zu Lebzeiten Margarethes keine Gerechtigkeiten an diesen Gütern, weder an Eigentum noch an der Nutzung. [4.] Beide Seiten sind damit geschlichtet und vertragen und der anderen nichts für etwaige Kosten schuldig. [5.] Philipp verspricht für sich und seine Ehefrau die Einhaltung vor dem Hofrichter; Alexander und Katharina versprechen dies vor den Räten Doktor Adam Themar und Dieter Kämmerer von Dalberg, da sie entschuldbar (ehafft) nicht vor dem Hofrichter erscheinen konnten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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