Abt Jakob von Alpirsbach bescheidet seine Untertanen in Nordweil, Vogt Konrad Isgern, Jakob Hantzmann, Vix Hauwer und Marcell Pick, dahin, daß dieselben zuerst des Klosters Hoftrotte in Anspruch zu nehmen hätten und nur, wenn dieses in der für den Wein nachteiligen Weise nicht geschehen könne, zu Hause trotten dürften, daß aber der Trottwein dennoch abzuliefern sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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