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Fleischhauer Henrich Modersohn wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt.
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Enthält: Fleischhauer Henrich Modersohn in der Aegidiilaischaft hat aus Fahrlässigkeit ein Kind erschossen und wird deswegen durch Urteil vom 17.8.1626 zu einer Geldstrafe von 20 M. verurteilt. Als Zeugen werden vernommen 1. Henrich Lüttighaus, 48 J. alt; 2. Schneider Johan Wiggerman, Schwager des Angeklagten, 46 J. alt; 3. Dietrich zur Telgte, Knecht des Angeklagten, 25 J. alt.