Die Richter des hl. Mainzer Stuhles bekunden, dassß vor ihnen Magister Johannes Haselbaum, Prokurator des Mainzer Stuhles und des Grafen Johann von Nassau, Vianden und Diez die besiegelte unversehrte Urkunde König Maximilians von 1494 Juni 8 vorgelegt hat und erteilen davon ein Transsumpt.
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170 I, U 2229
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1495
1495-11-20
Ausfertigung. Pergament. Signet und Unterschrift Johannes Frys aus Herborn, kaiserlicher Notar, Schreiber des Mainzer Stuhles
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Magister Gelfericus Schwind von Nackenheim (Nackheym) und Baptista Leyst, Notare des Mainzer Stuhles
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Abschrift 18. Jh. in Abt. 170 II
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ