Die Richter des hl. Mainzer Stuhles bekunden, dassß vor ihnen Magister Johannes Haselbaum, Prokurator des Mainzer Stuhles und des Grafen Johann von Nassau, Vianden und Diez die besiegelte unversehrte Urkunde König Maximilians von 1494 Juni 8 vorgelegt hat und erteilen davon ein Transsumpt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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