Hans Jakob von Bodman, Ritter und königlicher Hauptmann, tut kund, daß er im Aufträge Maximilians, Röm. Kg. [voller Titel], die Streitigkeiten zwischen Gf. Andreas von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, und den ehrsamen, weisen Bm. und Räten von Saulgau (Sulgen) [detailliert wiedergegeben] in Anwesenheit gen. königlicher Räte [s. u.] nach Verhör beider Seiten wie folgt geschlichtet hat. In der Auseinandersetzung um einen von einem Saulgauer Bürger begangenen Holzdiebstahl, über welche bereits vor Bm. und Rat der Stadt Ravensburg verhandelt worden ist, wurde entschieden, daß die Stadt dem Truchsessen für die ihm entstandenen Kosten 150 fl. zahlen soll, bei zukünftigen Streitigkeiten über Hochund Niedergericht die Regelung von 1462 [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 87] Geltung hat und Holzfrevel unter die hohe Gerichtsbarkeit fällt. In fünf weiteren Streitpunkten nämlich 1) der Vertreibung des truchsessischen Meiers zu Mosheim (Moßhain) gen. der Eintald (?) von seinem Gut durch die Stadt, worüber bereits vor Georg (Gerg) von Werdenberg verhandelt worden ist, 2) der Verhaftung eines truchsessischen Untertans mit Namen Ostertag durch die Stadt, 3) der Beschuldigung des Truchsessen, die Stadt sei in sein Gebiet eingedrungen, um ihre Feinde zu suchen, 4) der Beschuldigung des Truchsessen, die Stadt habe in seinem Forst Wildbret gefangen, 5) der Jurisdiktion über einen Mann aus Ertingen, welcher Holzfrevel begangen hat erging der Spruch, daß keine Seite der anderen etwas schuldig sei. Königliche Räte: Rudolf von Baden, Komtur des Johanniterordens zu Uberlingen; Dr. Johannes Sanageti; Johannes Hug, Propst zu St. Johann; Rudolf Bruchli zu Konstanz.