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Bischof Dietrich von Paderborn (Dietherichenn Bischovenn des Stiffts Paderborn) stellt den Brüder Wilhelm, Adrian und Caspar Schilder ein Transsumpt und Vidimus zu ihrem Vergleich nach dem Tod ihres Vaters Hermann Schilder aus. Wilhelm Schilder erhält seinen Anteil am Erbe aus den Liegenschaften in Salzkotten und Ippenhausen sowie Immobilien in Salzkotten und Paderborn, während Adrian und Caspar ihm 3000 Taler für Himmighausen, Langenland und Erpendorf zahlen. Caspar Schilder zahlt Adrian seinen Anteil an Himmighausen aus. Siegelzeugen Wilhelm, Adrian und Caspar Schilder, Raben Johann von Papenheim, Jost von Epter und Dietrich vom Brinck. actum Langenlande den ein undzwantzigsten juny anno p neuntzig sieben

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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