Risiken und Nebenwirkungen - Verteuert das Cross-Border-Leasing unser Wasser?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080040/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
4. Dezember 2008
Jetzt ist es definitiv: die Wasserpreise steigen.
Schuld ist angeblich die Finanzkrise. Die Bodensee- und Landeswasserversorgung hat unsere Wasserwerke und Leitungen an amerikanische Investoren vermietet, zum gleichen Preis zurückgemietet und dafür Millionen kassiert.
Cross-Border-Leasing heißt diese hoch komplizierte Finanztransaktion. In Folge der Finanzkrise kommen nun auf die deutschen Leasing-Partner zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu. Geld, das nun die Wasserkunden wieder reinbringen sollen.
Auch viele Gemeinden im Land haben ihre Müllverbrennungsanlagen, Straßenbahnen oder Klärwerke nach Amerika verdealt. Kritiker haben bereits lange vor der Finanzkrise gewarnt: Die rund 1000-seitigen Verträge zum Cross-Border-Leasing seien zu kompliziert, in englischer Sprache, die Laufzeiten von 99 Jahren zu lang und zu viele Banken und Rechtsanwälte am Geschäft beteiligt.
Politiker fordern nun, die Finanzgeschäfte der Kommunen strenger zu überwachen. Sonst zahle am Ende der Bürger die Zeche - so wie bei den Wasserpreisen.
Zu Gast im Studio: Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Finanzwissenschaftler an der Universität Hohenheim
Schuld ist angeblich die Finanzkrise. Die Bodensee- und Landeswasserversorgung hat unsere Wasserwerke und Leitungen an amerikanische Investoren vermietet, zum gleichen Preis zurückgemietet und dafür Millionen kassiert.
Cross-Border-Leasing heißt diese hoch komplizierte Finanztransaktion. In Folge der Finanzkrise kommen nun auf die deutschen Leasing-Partner zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu. Geld, das nun die Wasserkunden wieder reinbringen sollen.
Auch viele Gemeinden im Land haben ihre Müllverbrennungsanlagen, Straßenbahnen oder Klärwerke nach Amerika verdealt. Kritiker haben bereits lange vor der Finanzkrise gewarnt: Die rund 1000-seitigen Verträge zum Cross-Border-Leasing seien zu kompliziert, in englischer Sprache, die Laufzeiten von 99 Jahren zu lang und zu viele Banken und Rechtsanwälte am Geschäft beteiligt.
Politiker fordern nun, die Finanzgeschäfte der Kommunen strenger zu überwachen. Sonst zahle am Ende der Bürger die Zeche - so wie bei den Wasserpreisen.
Zu Gast im Studio: Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Finanzwissenschaftler an der Universität Hohenheim
0:08:20; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Beckstein, Günther
Hachmeister, Dirk
Heidorn, Thomas
Stahl, Martin
Finanzkrise
Handel; Cross-Border-Leasing
Wasser; Trinkwasser; Bodensee
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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