Anthoni und Peter von Betsch und Antoni von Eschental aus dem Herzogtum Mailand, zu Stuttgart gef., weil sie ohne obrigkeitliche Erlaubnis in das Fürstentum Württemberg gekommen waren und dort ihr Handwerk als Kannengießer ausübten sowie 1 Pfund ihrer Ware um 4 1/2 ß den Armen Leuten verkauften, obwohl sie etliche Waren zur Hälfte mit Blei verfälscht hatten, jedoch vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder gen. Bedingungen einzuhalten, versprechen eidlich, ihr Handwerkszeug, ausgenommen ihre Kleider, ein Roß und ein Füllen der Herrschaft abzuliefern und 10 fl Strafe zu bezahlen, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ihr Leben lang nicht mehr zurückzukehren, auch keinen Rechtsanspruch auf ihre gepfändete Habe zu stellen, schwören U.