Die geschworenen Meister der Grautucher und Lodner zu Ulm an die Schaumeister und Tuchmacher zu Reitlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3248
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
1557 Oktober 22
Regest: An etlichen Orten zeigen sich grosse Fehler und Mängel beim Kauf der Raufwolle +). In Ulm und vielen andern Städten gibt es geschworene Schaumeister, welche die Raufwolle, wenn sie verkauft werden will, auf ihren Eid schauen, damit sie recht ordentlich und sauber bereit (= zubereitet) sei und jedermann nur gute Währung (= Qualität) und Kaufmannsgut gegeben werde. Das ist jedoch in Reutlingen nicht gebräuchlich. Die Ulmer halten dafür, dass auch bei den Reutlingern von ihren Herren (= ihrer Obrigkeit) Schaumeister über die Raufwolle geordnet werden sollten. Denn Fehler und Mängel, die etwa in der Raufwolle befunden werden, treffen die, die diese Wolle verarbeiten. Wenn es den Reutlingern gefällig ist, so wollen die Ulmer bei ihren Herren und Obern, dem Rat, befördern (= veranlassen), dass sie die Herren der Reutlinger ersuchen, dem Handel und Handwerk zu gutem auch Schaumeister zu ordnen (= bestimmen). Die Ulmer haben das den Reutlingern zuvor anzeigen wollen, damit diese mit ihren Meistern und dem Handwerk den Vorschlag erwägen. Sie bitten um schriftlichen Bescheid, ob sie damit einverstanden sind, dass der Reutlinger Obrigkeit wegen Ordnung der Schauer geschrieben wird.
Die geschworenen Meister der Grautucher und Lodner zu Ulm.
Die geschworenen Meister der Grautucher und Lodner zu Ulm.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Ulm
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB, Bd. V: = beste Wolle, dem Schaf nur ausgerauft, nicht geschoren
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB, Bd. V: = beste Wolle, dem Schaf nur ausgerauft, nicht geschoren
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ