Kurfürst Philipp von der Pfalz erlässt denen von Biblis den täglichen Frondienst und die Atzung, wofür diese sich verpflichten, nun jährlich zu St. Martin [= 11.11.] 115 rheinische Gulden an die pfalzgräfliche Kellerei zu Heppenheim zu entrichten. Der Pfalzgraf gebietet seinen Amtleuten, besonders im Amt Starkenburg, die Einhaltung und Handhabung. Die Regelung gilt vorbehaltlich aller anderen Obrigkeiten, Gewohnheiten, Nutzung und Gerechtigkeit, inbesondere allgemeine Kriegs- und Frondienste, Bannwein und Ausschank betreffend. Der Pfalzgraf behält sich und seinen Erben die Änderung vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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