Abt Heinrich [von Gabelbach] und der Konvent des Benediktinerklosters Anhausen ("Prentzanhusen") [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] einigen sich mit Zustimmung ihres Vogtes, des Grafen Ulrich des Jüngeren von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], mit den Einwohnern von Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] und allen, die der Kirche dort zehntpflichtig sind, über die Entrichtung des Zehnten in der Gemarkung Langenau sowie über den Einzug der Zehnten dort. Danach steht dem Kloster dort der Groß- und der Kleinzehnt zu. Gegen Personen, die sich nicht an diese Vereinbarung halten, kann das Kloster gerichtlich vorgehen. Doch soll es dies so tun, dass die Rechte des Grafen Heinrich von Werdenberg [Gde. Grabs Kanton St. Gallen/Schweiz] in dem Ort gewahrt bleiben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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