Vertrag zwischen Frau Anna Segesser, Äbtissin des Klosters Gutenzeil, und den Brüdern Hans Abraham, Hans und Hans Christoph Ehinger von und zu Balzheim über die Erbgüter des Klosters Gutenzeil zu Kirchberg, die Leibeigenschaft der dort Gesessenen und die Ausstellung von Urkunden über diese Güter. Danach soll jeder Untertan sein halbes Erbgut, das dem Kloster Gutenzeil gehört, ohne Befragung des Mitbesitzers veräußern können und die Äbtissin durch einen Lehensträger die jährlichen Gefälle von dem Mitbesitzer einziehen lassen. Zieht ein den Ehingern mit Leibeigenschaft gehöriger Bewohner von Kirchberg auf Gutenzellische Güter, so bleibt er trotzdem Eigentum der Ehinger und umgekehrt. Die Briefverschreibungen dieser Güter sollen erfolgen wie von alters her üblich, doch sind sie zu Balzheim zu besiegeln und zu bekräftigen. Siegler: Äbtissin und Konvent zu Gutenzeil, 3 Brüder Ehinger. Orig. Perg., 5 S. in Holzkapseln anh., gut erh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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