Konrad Strepp, gewesener Untertan und Hintersasse zu Pflummern, in der hohen und niederen Obrigkeit des Junkers Kaspar von Karpfen zu Pflummern und Talheim gelegen, wegen fortgesetzten Ehebruchs und Unzucht von dem gen. Junker zu Pflummern in Haft gelegt und gemäß der Hofgerichtsordnung Kaiser Karls V. peinlicher Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freunde begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seine Atzung und alle aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, das Gebiet des Junkers von Karpfen unverzüglich zu verlassen und in einem Umkreis von 20 Meilen zu meiden, auch sobald er die Zwanzigmeilenzone verlassen hat, nach Ungarn gegen die Türken, zu ziehen und sich bis zur Grenze seines Vermögens "gebrauchen" zu lassen, nach einigen Dienstjahren aber ein Zeugnis beizubringen, daß er sich christlich, eifrig und standhaft verhalten habe, und schwört U. Strepp hatte, nachdem er erst vor wenigen Jahren in den Ehestand getreten war, seine Ehefrau "böslich vergessen", sich mit einer Dirne eingelassen und war mit dieser von Fastnacht (Di n.Estomihi) bis Michaelis (29. Sept.) herumgezogen. Er war sodann unerlaubt nach Pflummern in die Obrigkeit des Junkers von Karpfen zurückgekehrt und hatte sich dort im Haus seines Vaters verborgen gehalten .