Mathis Heid, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts Eckartsweier beurkunden, daß Veltin Wehrlin, Bürger zu Hesselhurst, und seine Ehefrau Ursula dem Georg Strobel, Amtsschreiber und Heiligenschaffner zu Willstätt, 1 fl. jährlichen Zinses von 20 fl. Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.