Streit um die Jurisdiktionsgewalt und Aufsicht über einige Mitglieder des ”domus Cornelii montis“, einer Gemeinschaft von Männern und Frauen, Geistlichen und Laien, die unter der Leitung eines Priors oder Vikars und einer Priorin nach der Augustinerregel leben. Die Kläger behaupten, sie unterstünden gemäß kaiserl. Privilegien der Stadt Lüttich. Die Beklagten beantragen demgegenüber, das Verfahren am RKG einzustellen, da nur die geistliche Jurisdiktion zuständig sei. Das RKG gibt diesem Antrag mit Urteil vom 19. Aug. 1616 statt. Dagegen gehen die Kläger in Revision.
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Streit um die Jurisdiktionsgewalt und Aufsicht über einige Mitglieder des ”domus Cornelii montis“, einer Gemeinschaft von Männern und Frauen, Geistlichen und Laien, die unter der Leitung eines Priors oder Vikars und einer Priorin nach der Augustinerregel leben. Die Kläger behaupten, sie unterstünden gemäß kaiserl. Privilegien der Stadt Lüttich. Die Beklagten beantragen demgegenüber, das Verfahren am RKG einzustellen, da nur die geistliche Jurisdiktion zuständig sei. Das RKG gibt diesem Antrag mit Urteil vom 19. Aug. 1616 statt. Dagegen gehen die Kläger in Revision.
AA 0627, 2188 - G 960/3118
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1615 - 1616 (1424 -1618)
Enthaeltvermerke: Kläger: Augustinus Gustinus (Güstinus), ”praebendatus“ des Konvents des ”domus Cornelii montis“ bei Lüttich, und Konsorten: Michael Renardus, ”receptor“, sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Lüttich (Belgien) Beklagter: Antonius ”episcopus Vigilarum“, päpstl. Nuntius und Legat zu Köln, und Konsorten: sein Fiskal Everhard Haustein (Hochstein) Prokuratoren (Kl.): Lic. Guilhelmus Fabritius 1616 - Dr. Christianus Schröter (Schröder) 1615 - (Notar ?) Simon Gunther 1617 - Subst.: Pascilius Weinrich (?) Prozeßart: Mandati cassatorii et inhibitorii Instanzen: 1. RKG 1615 - 1616 (1424 -1618) - 2. Erzbischof von Mainz als Revisionsgericht 1616 - 1618 Beweismittel: Auszug aus einem Prozeß vor dem Offizial von Lüttich 1614, in dem Gustinus, Sohn des Johannes Gustinus, beklagt war (Q 3). Urkunde des Priors und der Priorin des Konvents ”Cornelii montis“ bei Lüttich für die Stadt Lüttich von 1424 (Q 6). Gerichtsakten eines Prozesses von 1587 vor Winand von Wyngarde, Propst der Domkirche von Lüttich (Q 7). Zeugenrotulus (Q 8). RKG- ”Executoriales“ bzw. Endurteil vom 19. Aug. 1616 (Q 12). RKG-(Bei- )Urteile vom 5. März 1616 und 13. Dez. 1617 (Prot.). Beschreibung: 2 cm, 66 Bl., lose; Q 1 - 14, 5 Beilagen von 1615 - 1618. Prozeß in lateinischer Sprache.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ