Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Magdalena Halder zu Schmalegg, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Halder und Ursula Berenweiler, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben, wobei eine Manumissionsgebühr oder eine sonstige Gegenleistung nicht erwähnt wird. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Magdalena, deren Nachkommen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Stadt- oder Markrecht bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder auf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihr beliebt, wobei sie von des Klosters Seite keinerlei Behinderung gewärtigen muss, da die Ausstellerinnen hiermit auf dessen bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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