Dasjenige, was wegen der von der Gemeinde zu Ihleburg dem dasigen Gerichtsherrn Werner Siegfried Edlen Herrn von Plotho, Freiherrn zu Engelmünster, verweigerten Abtragung der ihm schuldig gebliebenen Dienstgelder, sowohl als wegen des daher besagter Gemeinde von dem von Plotho entzogenen exercitii der auf dessen im brandenburgischen gelegenen Gut, der Pennigsdorf genannt, zustehenden Hutungsgerechtigkeit geschrieben wurde

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Sächsisches Staatsarchiv
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