Johann Löher, Propst zu Allendorf (-dorff) , euer fürstlichen Gnaden underteniger Capplan, an die Brüder Friedrich, Kurfürst, und Johann Herzöge zu Sachsen (-ssen), Markgrafen zu Meißen und Landgrafen zu Thüringen (Do-): Am Dienstag vor Vocem Iocunditatis [8. Mai] hat er abends von der Tagleistung zu Gotha (Gotta) der fürstlichen Räte für ihn und seinen Konvent zu Allendorf erfahren. Wenn er kann und es notwendig ist, wird er persönlich zum Verhör erscheinen. Was die Fürsten und die von diesen bestellten Richter entscheiden, will er akzeptieren. Er wünscht, daß die Fürsten zu Richtern Geistliche bestellen, die den Orden kennen und ihm beim Abt von Fulda (Fuld) sicheres Geleit für den Besuch des Tages verschaffen. Bisher hat er von dieser Sache nichts gewußt. Er hat daher zu Würzburg (Wurtzpurg) ein monitorium poenale ausgehen lassen, das ihn, seinen Gehorsam und seine beiden Propsteien betrifft. Hätte er von den Verhandlungen gewußt, hätte er in Hinsicht auf Allendorf nichts unternommen. In Sachen Exkommunikation zu Allendorf wird er bis zu dem erwähnten Tag nichts mehr veranlassen. Er bittet die Fürsten dringend, nicht zuzulassen, daß Personen, die die Reform nicht angenommen haben (unreformirt person) und ihrer Seele Seligkeit nicht suchen, über die armen Kinder regieren, die noch ganz jung - 15, 16 und 18 Jahre alt - sind. Da es noch eine neue Pflanzung ist, steht sehr zu befürchten, daß sie so eher deformiert als reformiert werden. Es dünkt ihn ein seltsames Vorhaben, daß ein unreformierter Mönch reformierte Leute regieren soll. Sie wollen die Wunden anderer heilen und sind selbst verwundt bis in dot. Papst Leo selbst und der Referendarius Antonio de Burgos, ein Spanier, haben ihm gesagt, als letzterer Löhers Wahlprivileg vorlegte, das in Gegenwart des Papstes unterzeichnet worden ist: diese Mönche wollen Lehrer sein und sind doch nie Schüler gewesen (isti monachi volunt esse magistri, et nunquam fuerunt discipuli); dabei hat er sehr gelacht. Diese Unterschrift und andere Bullen will Löher den Adressaten gerne vorlegen. Diese mögen die jungen, frommen, keuschen Herzen beschirmen und gute Dinge nicht wieder verderben lassen.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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