Ludwig Schienck, sesshaft zu Tischardt, wegen Verdachts der Schwängerung einer Dirne und Beseitigung des Kindes etliche Tage im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gelegen, jedoch auf die Fürbitten seiner hochschwangeren Ehefrau, seiner Brüder und Freunde, auch in Ansehung seiner kleinen Kinder, wieder freigelassen mit der Auflage, etwaige künftig von der Herrschaft, sei es mit oder ohne Recht in dieser Sache verhängten Strafen auf sich zu nehmen und eine Verschreibung zu entrichten, nimmt diese Strafartikel an und schwört U. Er stellt ferner 4 Bürgen und setzt diesen zum Unterpfand all sein liegendes und fahrendes Gut zu Tischardt, damit sie es gegebenenfalls nach dem Recht, Herkommen und der Gewohnheit des Fleckens Tischardt angreifen und sich ihrer Bürgschaftsverpflichtung entledigen könnten. Schienck stand unter Verdacht, eine Dirne, mit der er außerehelichen Verkehr gehabt hatte, geschwängert zu haben. Zwar behauptete diese, sie das mit ihm gezeugte totgeborene Kind vergraben, doch hielt sich das Gerücht aufrecht, er habe mit ihr das Kind "verdörbt" und die Dirne aus dem Land geschoben. Bürgen: Konrad und Hans Schienck aus Tischardt, Schmidhans aus Frickenhausen und Erhard Blin aus Grafenberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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