Balthasar Geiß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Klaus Wall und seiner Ehefrau Magdalena über 20 Gulden gegenüber Niklaus Schulthain, Pfründner des Liebfrauen-Altars am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer.