Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt in Streitigkeiten zwischen Meister und Rat der Stadt Straßburg einer- sowie Adam, Ruprecht und Emmerich (Emichen) von Randeck andererseits den nachfolgenden Vertrag, nachdem die Parteien in einem dem Pfalzgrafen unliebsame Fehde und Feindschaft verfallen sind. 1. Der Pfalzgraf gibt Straßburg für die nächsten sechs Jahre anstelle der Randecker jährlich zu St. Georg [= 23.4.] 100 Gulden gegen ziemliche Quittung, beginnend 1507 und dann weiter jährlich, bis 600 Gulden bezahlt sind. [2.] Die drei Randecker sind für diese sechs Jahre lang der Stadt Straßburg unter näher genannten Bedingungen dienstpflichtig. Darüber sollen Bewilligungsbriefe ausgestellt werden, damit die Randecker von Acht und Strafen absolviert werden können. [3.] Es sind alle Gefangenen freizulassen, nichtgegebene Schatzung, Brandschatzung, Schlossgelder - vor allem bei den zuletzt zu Wartenstein Gefangenen - sind nicht zu entrichten. [4.] Damit sollen Fehde, Feindschaft und Unwillen zwischen den Parteien, ihren Helfern und Helfershelfern abgestellt sein und diese miteinander geschlichtet sein, sodass keine Seite mehr wegen des Kriegs Forderungen hat.
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