Verbindungsstelle des Central-Auschusses für Innere Mission und des Hilfswerks in Bonn (Bestand)
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VBo
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Zentrale und übergeordnete Organisationen >> Diakonisches Werk der EKD
1961-1967
Die Dienststelle Bonn diente der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes zur Vertretung am Sitz der Bundesregierung.
Vorwort: Im Jahr 1952 kamen der Central-Ausschuss für Innere Mission und das Zentralbüro des Hilfswerks überein, einen Vertreter beider Werke nach Bonn zu entsenden. Diese "Verbindungsstelle" sollte die kirchlich-diakonischen Interessen gegenüber Regierungsstellen (v.a. innerhalb der Ministerien) vertreten. Im Juni des Jahres wurde Oberregierungsrat a.D. Brügemann für diese Aufgabe eingesetzt (vgl. ADE, ZB 211 ff.).
Dienstlich war die Verbindungsstelle zunächst dem Central-Ausschuss angeliedert. Ihr Auftrag wurde bei Ihrer Einrichtung nicht ausformuliert. Lediglich der Rahmen für die Arbeit wurde abgesteckt:
"Es durften keine unmittelbaren Kontakte mit Landesverbänden und Hauptbüros gepflegt werden. Der Schriftverkehr war grundsätzlich über die beiden diakonischen Zentralen zu leiten oder deren Genehmigung dafür einzuholen, und es bestand strickte Residenzpflicht des Amtsinhabers am Ort. Er war in allen Fragen an Weisungen gebunden und auch in dem äußeren Rahmen seiner Wirksamkeit recht beschränkt. Es gab kein voll abgesondertes Büro. Die dienstliche Tätigkeit vollzog sich z.T in der Wohnung des Leiters der Verbindungsstelle. Dort wurden auch Sitzungen und Besprechungen abgehalten. Wenn der Inhaber des Amtes dienstlich unterwegs war oder sich auf Urlaub befand, war nur eine Schreibkraft für den Telefondienst anwesend." (aus einem Vortrag anlässlich der Sitzung des Diakonischen Rates am 12./13.11.1964, Mordhorst, ADE, HGSt 6976)
Mit den Jahren ließ die Bedeutung der Arbeit der Verbindungsstelle immer mehr nach. Dafür verantwortlich war vor allem das Knüpfen direkter Kontakte zwischen den Verantwortlichen; die Notwendigkeit der Vermittlung durch einen Außenstehenden fiel weg. (vgl. ADE, PB 641)
Der Diakonische Rat beschloss in seiner Sitzung am 5. Juni 1972, die Verbindungsstelle zum 31.12.1972 abzuwickeln.
Die 7 hier verzeichneten Akten bilden nicht die volle Bandbreite der Aufgaben und Themenfelder der Verbindungsstelle ab. Darüber hinaus erstreckt sich der Überlieferungszeitraum nur über einen Ausschnitt der Dauer des Bestehens der Verbindungsstelle. Aus diesen Gründen handelt es sich um eine Zufallsüberlieferung.
Im Juni 2017 wurden die Akten von Frau Claudia Kögler in das Archivdatenbanksystem AUGIAS eingegeben.
Vorwort: Im Jahr 1952 kamen der Central-Ausschuss für Innere Mission und das Zentralbüro des Hilfswerks überein, einen Vertreter beider Werke nach Bonn zu entsenden. Diese "Verbindungsstelle" sollte die kirchlich-diakonischen Interessen gegenüber Regierungsstellen (v.a. innerhalb der Ministerien) vertreten. Im Juni des Jahres wurde Oberregierungsrat a.D. Brügemann für diese Aufgabe eingesetzt (vgl. ADE, ZB 211 ff.).
Dienstlich war die Verbindungsstelle zunächst dem Central-Ausschuss angeliedert. Ihr Auftrag wurde bei Ihrer Einrichtung nicht ausformuliert. Lediglich der Rahmen für die Arbeit wurde abgesteckt:
"Es durften keine unmittelbaren Kontakte mit Landesverbänden und Hauptbüros gepflegt werden. Der Schriftverkehr war grundsätzlich über die beiden diakonischen Zentralen zu leiten oder deren Genehmigung dafür einzuholen, und es bestand strickte Residenzpflicht des Amtsinhabers am Ort. Er war in allen Fragen an Weisungen gebunden und auch in dem äußeren Rahmen seiner Wirksamkeit recht beschränkt. Es gab kein voll abgesondertes Büro. Die dienstliche Tätigkeit vollzog sich z.T in der Wohnung des Leiters der Verbindungsstelle. Dort wurden auch Sitzungen und Besprechungen abgehalten. Wenn der Inhaber des Amtes dienstlich unterwegs war oder sich auf Urlaub befand, war nur eine Schreibkraft für den Telefondienst anwesend." (aus einem Vortrag anlässlich der Sitzung des Diakonischen Rates am 12./13.11.1964, Mordhorst, ADE, HGSt 6976)
Mit den Jahren ließ die Bedeutung der Arbeit der Verbindungsstelle immer mehr nach. Dafür verantwortlich war vor allem das Knüpfen direkter Kontakte zwischen den Verantwortlichen; die Notwendigkeit der Vermittlung durch einen Außenstehenden fiel weg. (vgl. ADE, PB 641)
Der Diakonische Rat beschloss in seiner Sitzung am 5. Juni 1972, die Verbindungsstelle zum 31.12.1972 abzuwickeln.
Die 7 hier verzeichneten Akten bilden nicht die volle Bandbreite der Aufgaben und Themenfelder der Verbindungsstelle ab. Darüber hinaus erstreckt sich der Überlieferungszeitraum nur über einen Ausschnitt der Dauer des Bestehens der Verbindungsstelle. Aus diesen Gründen handelt es sich um eine Zufallsüberlieferung.
Im Juni 2017 wurden die Akten von Frau Claudia Kögler in das Archivdatenbanksystem AUGIAS eingegeben.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:01 MESZ