Kaiser Karl VI. erteilt Bischof Armand Gaston von Straßburg das Mandat, künftig Eingriffe in die Gerichtsbarkeit und in andere herrschaftliche Rechte des Klosters Ettenheimmünster zu unterlassen und die gegen das Kloster verhängten Maßnahmen wieder aufzuheben. Dieser hatte die Klosteruntertanen von ihrem Huldigungseid entbunden, Handel und Verkehr mit dem Kloster verboten, den Klosterleuten die Benutzung des Rheins und das Überschreiten der Rheingrenze untersagt, den Freihof zu Ettenheim in seinen Rechten beeinträchtigt, den Zehnten einziehen und Grenzsteine des Klosters versezten lassen