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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.01 Inneres
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Polizeiorganisation vom 12.07.1991 wurde ein Landespolizeipräsidium als Abteilung im Staatsministerium des Innern eingerichtet. Als Mittelbehörden entstanden jeweils für das Gebiet eines Regierungsbezirks Landespolizeidirektionen, die bald in Landespolizeipräsidien umbenannt wurden. Ihnen waren die Polizeidirektionen nachgeordnet. Zum 01.01.2005 wurden die Landespolizeipräsidien zu Gunsten vergrößerter Polizeidirektionen aufgelöst. Letzteren obliegen mit ihren Dienstzweigen der Schutz- und Kriminalpolizei alle Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes, soweit nicht eine andere Polizeidienststelle zuständig ist. Für spezielle Zwecke wurden weitere Behörden geschaffen.