Hans Wältzl, Müller von Pentling, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass Abt Erasmus von St. Emmeram ihnen Erbrecht auf der Mühle des Klosters bei der Donau in Pentling laut eines hierüber ausgestellten und hier inserierten erbbriefs vom 23. Januar 1555 (siehe Nr. 3322a) verliehen hat. S: Stefan Geisperger, Hofmarksrichter von Pentling