Suchergebnisse
  • 7 von 144

5 Schöffen zu Heyden bekunden, daß vor ihrem Richter und vor ihnen auf Veranlassung des Art Spaenrebock die Schöffen Jan Michiels und Ess Segers und der Gerichtsschreiber Johan Loeffs Aussagen machen wegen ihrer Gegenwart, als dem Prior zu Gaesdonck gegenüber Melis van der Lindden Mitteilungen macht aus seines Vaters Thonis v. d. L. vintboeck betreffend die kemppen und lendderien tho Heyen, die von dem Convent Gaesdonck lehnrührig sind.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...