Ernst August Rudolph von Kyaw, Amthauptmann des Fürstentums Görlitz, belehnt, im Auftrag des Kurfürsten Friedrich August III. von Sachsen, Marie Isabelle Gabaleon, Gräfin Attems von Heiligenkreuz (heiligen Kreuz), geb. Gräfin von Salmour, auf Unwürde und ihre Lehnserben, mit der Hälfte des Kunkel-Spill- und Weiberlehnguts Obergebelzig und Sandförstgen (Förstgen) samt Ober- und Niedergerichten, Jagd- und Fischereirechten, der Mühle, dem halben Kirchlehn, dem Bierkeller mit Bierschank und Kretschamverlag in Gebelzig, dem Gut Kleinförstgen und allen anderen Rechten und Zubehör sowie mit dem Gut Jerchwitz, der Mühle in Wuischke und vom Rittergut Niedergebelzig getauschten Landstücken. Lehnsträger ist Carl Adolph Gottlob von Schachmann auf Königshain und Mittel-Linda.

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Sächsisches Staatsarchiv
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