Abt Heinrich macht bekannt, daß er die Religiosen des Konvents Marienkamp zu Dinslaken Elisabetn von Anten und Magdalene von Attendorn mit dem Gut Rothausen im Kirchspiel Spellen samt allem Zubehör zugunsten des ganzen Konvents behandigt hat. Als Erbzins sind davon jährlich 5 1/2 Schilling Weseler Geldes zu zahlen. Das Gut soll immer zu zwei Händen stehen. Beim Absterben einer Hand ist innerhalb von zwölf Wochen eine neue mit Zahlung von zwei oberländischen Gulden zu gewinnen. Er, Hugo [!], behandigt sie weiter zugunsten des Hospitals mit dem Gut ter Linden im Kirchspiel Walsum. - Es siegelt der Aussteller.