Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 3139/82 des Rates vom 22.11.1982 zur Änderung der durch die Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 371/82 und (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 372/82 festgelegten Tabellen der Grundgehälter (Beamte und sonstige Bedienstete) und zur Angleichung der in verschiedenen Ländern der dienstlichen Verwendung geltenden Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge ab 1.4.1980
Vollständigen Titel anzeigen
Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 3139/82 des Rates vom 22.11.1982 zur Änderung der durch die Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 371/82 und (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 372/82 festgelegten Tabellen der Grundgehälter (Beamte und sonstige Bedienstete) und zur Angleichung der in verschiedenen Ländern der dienstlichen Verwendung geltenden Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge ab 1.4.1980
StK GuV 3, BayHStA, StK GuV 16746
Registratursignatur/AZ: B 135/82
StK GuV 3: Bundes- und EG-Gesetzgebung 1945-2003
StK GuV 3: Bundes- und EG-Gesetzgebung 1945-2003 >> 2. EG-Gesetzgebung >> 2.8 Arbeit und Soziales, Gesundheit
1982
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
EWG, Beamte
EWG, Bedienstete
EGKS, Beamte
EGKS, Bedienstete
EURATOM, Beamte
EURATOM, Bedienstete
Beamte, EWG
Beamte, EGKS
Beamte, EURATOM
Bedienstete, EWG
Bedienstete, EGKS
Bedienstete, EURATOM
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:31 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 2 Abteilung II: Neuere Bestände (Tektonik)
- 2.4 Staatskanzlei (Tektonik)
- 2.4.2 Staatskanzlei (Tektonik)
- 2.4.2.1 Staatskanzlei (StK) (Tektonik)
- 2.4.2.1.3 Staatskanzlei Gesetze und Verordnungen (StK GuV) (Tektonik)
- Staatskanzlei Gesetze und Verordnungen (StK GuV) (Bestand)
- StK GuV 3: Bundes- und EG-Gesetzgebung 1945-2003 (Bestand)
- 2. EG-Gesetzgebung (Gliederung)
- 2.8 Arbeit und Soziales, Gesundheit (Gliederung)