Verweis: Mit Wirkung vom 1. Januar 1923 wurde das Kuratorium der Landeskrankenanstalten aufgehoben und dessen Geschäfte vom Ministerium für Medizinalangelegenheiten übernommen. Die Akten des Kuratoriums wurden, soweit sie nicht abgeschlossen waren, vom Ministerium weitergeführt und in dessen Registratur eingeordnet.

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Landeshauptarchiv Schwerin