Maria Theresia, Fürstin und Äbtissin des kaiserlich gefürsteten freiweltlichen Stifts Buchau, Erbfrau der Herrschaft Straßberg, geb. Gräfin zu Montfort, von Bregenz, Tettnang und Argen, bekundet: Nach dem Tod ihrer Vorgängerin Maria Franziska geb. Gräfin zu Zeil und Waldburg ist sie durch kanonische Wahl des Kapitels zur Fürstin und Äbtissin gewählt, durch fürstlich konstanzische Subdelegation bestätigt und von Bischof Marquard Rudolf feierlich benediziert worden. Auch die Untertanen in der fürstlichen Herrschaft Straßberg und den zugehörigen Flecken und Dörfern Frohnstetten und Kaiseringen haben die Erbhuldigung geleistet. Die Aussteller erteilt Vogt, Gericht und Gemeinde zu Straßberg auf deren schriftlich überreichte Klagepunkte Bescheid: 1. Hebung der religiösen Bildung und Schulbildung der Jugend (Besuch von Kinderlehre, Predigt und Schule). 2. Pünktliche Ablieferung der Renten, Zinsen, Gefälle und Gülten durch die Untertanen. 3. Deckung des Holzbedarfs der Schmiede und Wagner aus den herrschaftlichen Waldungen; Branntweinbrennen. 4. Schlachten von Groß- und Kleinvieh. 5. Umgeld von Wein oder Bier. 6. Bezahlung des Frongeldes und bürgerlicher Beschwerden durch auswärts wohnende Untertanen der Herrschaft. 7. Einschränkung der Weidebenutzung der Schafhirten und Glashütten. 8. Kommunizierung der Anlagenrechnung gegenüber dem Obervogt. 9. Mühlenbenutzung der Straßberger (obere oder untere Mühle) und der von Frohnstetten und Kaiseringen (untere Bachmühle); Entrichtung des Gerblohns. 10. Einrichtung einer Nachtwache in Straßberg von Martini bis Georgi während der jetzigen schweren Kriegszeit zum Schutz gegen Soldaten und fremde Personen. 11. Entfernung naher Verwandter aus dem Gericht. 12. Frohndienste. 13. Besserer herrschaftlicher Frohnbau durch die Untertanen. 14. Leibeigenschaft. 15. Entrichtung der Zinsen, Gefälle und Fruchtgülten in Straßberg. 16. Haltung des Jahrgerichts durch den Obervogt zu Straßberg in Frohnstetten; Abhörung der Herbstrechnung in Frohnstetten oder Straßberg. 17. Frohnanbau. 18. Einquartierung in Kaiseringen; Veranschlagung zu Reichs- und Kreisanlagen. 19. - 20. Einschränkung der jährlichen Frohndienste; Frohngeld als Ersatz für Frohndienste. 21. Weitere Gültigkeit des fürstlich sulzischen Huldigungsinstrumentes von 1670 Mai 28

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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