In Gegenwart des Notars (offen schribers) und der Zeugen hat Hans Burger, Propst des Klosters Kirchheim [am Ries] (Kyrchhein) SOCist im Bistum Augsburg, eine unversehrte, wörtlich inserierte Schiedsurkunde (ettlich versönung und verrichtung briefe) Gerwigs von Ryethein vorgelegt, besiegelt mit dessen Siegel und mit denen Herrn Eberhards von Laynberg, Ritter, und von Bürgermeister und Rat der Stadt Giengen [an der Brenz], alle drei rund (sinwelen), aus einfachem grünem Wchs bestehend und an Pergamentpresseln (permenten cedeln) hängend, und den Notar namens Herrn Rudolfs von Boppfingen gebeten, die Urkunde abzuschreiben und in Form eines Instruments zu beglaubigen, da Herr Rudolf sie benötige und fürchte, das Original könne wegen unsicherer Straßen (der wege irrikait), feindlicher Angriffe (der fyende widerläuff), Überschwemmungen (der wasser zuflüsse) oder anderer Unglücksfälle verloren gehen oder ungültig werden [unmittelbar vor dem Insert bricht der Text ab].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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