Adam vom Stein zu Ronsberg [Lkr. Ostallgäu] als Obmann sowie Konrad Rot zu Ichenhausen [Lkr. Günzburg], Diepold vom Stein zu Mattsies ("Matzensuess") [Gde. Tussenhausen/Lkr. Unterallgäu] und die Ulmer Richter und Bürger Konrad Rot und Erasmus Rauchschnabel als von den Parteien erwählte Schiedsrichter legen Streitigkeiten zwischen dem Abt des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen/Lkr. Neu-Ulm] Hieronimus [Herzog], Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm, der Meisterin des Benediktinerinnenklosters Urspring [Stadt Schelklingen/Alb-Donau-Kreis], der Meisterin des Sammlungsklosters ("der Samblung") in Ulm [abgegangen, Bereich Frauenstraße 22-26], der Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] und allen, die Güter in Ober- und Untersilheim [Silheim/Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] haben, als Vertreter ihrer Untertanen in Ober- und Untersilheim und Kläger auf der einen Seite sowie Wilhelm Rieter von Bocksberg [Gde. Laugna/Lkr. Dillingen] zu Bühl ("Buhel") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] als Beklagtem auf der anderen Seite bei. Strittig sind Bau und Reparatur der Wege in Ober- und Untersilheim. Die Kläger sind der Ansicht, dass Wilhelm Rieter als Inhaber des Zolls zu Silheim diese auf seine Kosten zu bauen und zu unterhalten hat. Die Schiedsrichter entscheiden, dass zwei Sachverständige, von denen jede Partei einen benennen soll, die Wege und Straßen in Silheim besichtigen und bestimmen sollen, wo solche neu angelegt bzw. repariert werden müssen. Dazu muss Walter Rieter das für Bau und Reparatur notwendige Holz stellen. Dieses soll dann von den Einwohnern von Ober- und Untersilheim an den Orten, die er ihnen bezeichnet und die nicht weiter als eine halbe Meile von den beiden Dörfern entfernt sein dürfen, geschlagen, zugerichtet und zu den Baustellen gefahren werden. Werden für die Arbeiten Zimmerleute benötigt, dann soll Walter Rieter zwei Zimmerleute drei Tage lang anstellen und entlohnen. Benötigen sie für ihre Arbeiten länger, dann erhalten sie für die restlichen Tage ihren Lohn von den Einwohnern von Silheim. Alle anderen notwendigen Arbeiten an den Wegen und Straßen sollen von den Einwohnern der beiden Silheim ausgeführt werden, wann immer Walter Rieter sie dazu auffordert. Bei künftigen Streitigkeiten über den Unterhalt der Wege und Straßen sollen zwei Sachverständige, einer von jeder Partei, entscheiden. Beide Parteien nehmen den Schiedsspruch an und verpflichten sich, diesen einzuhalten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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