. Die Brüder Benedikt Marian, Geheimer Rat und Oberamtmann in Camberg, und Maria Joseph, Kapitular in Mainz, Freiherren Schütz von Holzhausen, Halbgeschwister und Testamentserben (in Bezug auf die Hinterlassenschaft von Johann Ernst Schütz von Holzhausen) von Constantin Schütz von Holzhausen, Weihbischof in Fulda gegen die Freiherren Lothar Franz von Speeth für sich selbst, NN von Koffler, Mannheim, kurpfälzischer Kämmerer, Carl Sigmund Heinrich von Redwitz für ihre Ehefrauen Catharina Charlotte bzw. Maria Christina, letztere als Basen des Freiherren von Speeth und Enkel und Regredienterben von Christoph Friedrich von Wachenheim und seiner Ehefrau Maria Sophia geb. Schütz von Holzhausen, als auch als Großvettern bzw. Basen des Weihbischofs
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. Die Brüder Benedikt Marian, Geheimer Rat und Oberamtmann in Camberg, und Maria Joseph, Kapitular in Mainz, Freiherren Schütz von Holzhausen, Halbgeschwister und Testamentserben (in Bezug auf die Hinterlassenschaft von Johann Ernst Schütz von Holzhausen) von Constantin Schütz von Holzhausen, Weihbischof in Fulda gegen die Freiherren Lothar Franz von Speeth für sich selbst, NN von Koffler, Mannheim, kurpfälzischer Kämmerer, Carl Sigmund Heinrich von Redwitz für ihre Ehefrauen Catharina Charlotte bzw. Maria Christina, letztere als Basen des Freiherren von Speeth und Enkel und Regredienterben von Christoph Friedrich von Wachenheim und seiner Ehefrau Maria Sophia geb. Schütz von Holzhausen, als auch als Großvettern bzw. Basen des Weihbischofs
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Quad. 11: Genealogisches Schema betr. Verwandtschaftsbeziehungen der Parteien
Laufzeit: 1769-1780
Quad. 22: Renunziations- und Zessionsinstrument (1730) von Constantin Schütz von Holzhausen
im folgenden Bezug auf Vorakten Quad. 23: Quad. 2, 19, 30, 70, Lit A und E: Auszug aus Heiratskontrakt (1670) zwischen Christoph Friedrich von Wachenheim und Maria Sophia Schütz von Holzhausen
Quad. 3: Testament (1730) von Constantin Schütz von Holzhausen
Quad. 20, 70, Lit A: Auszug aus Taufmatrikel der Kirche von Gemünden/Main (1668); Quad. 44: Auszug aus Heiratsverschreibung (1739) zwischen Maria Anna von Speeth und Franz Wilhelm von Haxthausen
Quad. 57, 74: Verzeichnis der Hinterlassenschaft von Johann Friedrich Schütz von Holzhausen
Quad. 91-93: Obligationen (1675) von Christoph Friedrich von Wachenheim
Quad. 190: Auszug aus ritterschaftlichen Matrikeln betr. Familie Schütz von Holzhausen
Quad. 198: Lehensbrief (1631) betr. Burgsitz in Runkel
Quad. 204: Vergleich (1753) betr. Gut in Heckholzhausen zw. Mitgliedern der Familien Schütz von Holzhausen und Archenholz
Reformation des vorinstanzlichen Urteils (das den Beklagten ein Drittel der Hinterlassenschaft von Johann Ernst Schütz von Holzhausen (entspricht dem Erbteil von dessen Schwester Maria Sophia von Wachenheim, geb. Schütz von Holzhausen) zusprach, da deren Erbverzichtserklärung durch das Aussterben des Mannesstammes bzw. wegen des durch den geistlichen Stand von Constantin Schütz von Holzhausen eintretenden Ledigenanfalls hinfällig geworden war): Anrechnung auf das an die Beklagten auszuliefernde Erbteil der an Juliane Catharina Schütz von Holzhausen gegebenen Statutengelder (für ihren Eintritt in das Kloster St. Thomas in Andernach) und ihrer Ausstattung, eines Christoph Friedrich von Wachenheim gegebenen Kapitals, Auszahlung des Erbteils erst nach dem Tode von Constantin Schütz von Holzhausen und seiner Mutter (als gegenwärtige Nutznießerin der Hinterlassenschaft)
Laufzeit: 1769-1780
Quad. 22: Renunziations- und Zessionsinstrument (1730) von Constantin Schütz von Holzhausen
im folgenden Bezug auf Vorakten Quad. 23: Quad. 2, 19, 30, 70, Lit A und E: Auszug aus Heiratskontrakt (1670) zwischen Christoph Friedrich von Wachenheim und Maria Sophia Schütz von Holzhausen
Quad. 3: Testament (1730) von Constantin Schütz von Holzhausen
Quad. 20, 70, Lit A: Auszug aus Taufmatrikel der Kirche von Gemünden/Main (1668); Quad. 44: Auszug aus Heiratsverschreibung (1739) zwischen Maria Anna von Speeth und Franz Wilhelm von Haxthausen
Quad. 57, 74: Verzeichnis der Hinterlassenschaft von Johann Friedrich Schütz von Holzhausen
Quad. 91-93: Obligationen (1675) von Christoph Friedrich von Wachenheim
Quad. 190: Auszug aus ritterschaftlichen Matrikeln betr. Familie Schütz von Holzhausen
Quad. 198: Lehensbrief (1631) betr. Burgsitz in Runkel
Quad. 204: Vergleich (1753) betr. Gut in Heckholzhausen zw. Mitgliedern der Familien Schütz von Holzhausen und Archenholz
Reformation des vorinstanzlichen Urteils (das den Beklagten ein Drittel der Hinterlassenschaft von Johann Ernst Schütz von Holzhausen (entspricht dem Erbteil von dessen Schwester Maria Sophia von Wachenheim, geb. Schütz von Holzhausen) zusprach, da deren Erbverzichtserklärung durch das Aussterben des Mannesstammes bzw. wegen des durch den geistlichen Stand von Constantin Schütz von Holzhausen eintretenden Ledigenanfalls hinfällig geworden war): Anrechnung auf das an die Beklagten auszuliefernde Erbteil der an Juliane Catharina Schütz von Holzhausen gegebenen Statutengelder (für ihren Eintritt in das Kloster St. Thomas in Andernach) und ihrer Ausstattung, eines Christoph Friedrich von Wachenheim gegebenen Kapitals, Auszahlung des Erbteils erst nach dem Tode von Constantin Schütz von Holzhausen und seiner Mutter (als gegenwärtige Nutznießerin der Hinterlassenschaft)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ
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