Eidesfrage
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5.1 Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes), 22 Fasc. 2
22 Fasc. 1
5.1 Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes) Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes)
Sammlung Wilhelm Niemöller (Bielefelder Archiv des Kirchenkampfes) >> Deutsche Evangelische Kirche
1938 - 1963
Enthält: Weisung des Bruderrates der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (EKdAPU) betr. Aufforderung zum Fernbleiben bei erneuter Vorladung zur Eidesleistung, 2.6.1938; Bericht Müllers betr. Stand der Eidesfrage in den Landeskirchen und Bruderräten, 3.6.1938; Prof. v. Soden an Pfr. Steil betr. Frage der Eidesleistung in der ev. Landeskirche von Kurhessen-Waldeck, 10.6.1938; Beschluss der 2. Tagung der 6. Bekenntnissynode (BS) der Evangelische Kirche der Altpreußischen Union zur Ableistung des Treueides durch die Pfarrer, 12.6.1938; Stellungnahme des Präsidiums der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) zur Eidesfrage, 13.6.1938; Beschluss der schlesischen Bekenntnissynode zur Eidesfrage, 26.6.1938; Erklärung des Bruderrates der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union zum Treueid der Pfarrer und Kirchenbeamten, Juni 1938; Präses Koch an die westfälischen Pfarrer betr. Erwartung des Staates, dass die Pfarrer den Treueid leisten, 16.7.1938; Erklärung des Präses Koch zum Treueid, 16.7.1938; Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union zum Treueid der Pfarrer (gez. Jacobi), 31.7.1938; Rundschreiben M. Bormanns an alle Gauleiter betr. Desinteresse des Staates an der Vereidigung ev. Geistlicher, 8.8.1938; H. Hesse über die Bedeutung der Eidesleistung nach Hebr. 6, 16, 20.10.1938; Theologisches Gutachten des Bruderrates des Rheinlands über die Eidesfrage, 1938 (?); Consilium Karl Barths zur Frage des Treueides der Geistlichen; darin: scharfe Ablehnung des Treueeides auf den NS-Staat, 1938; Bekennende Kirche (?) an den EO betr. Erlass zur erneuten Feststellung, dass die Vereidigung ev. Geistlicher auf den 'Führer' erforderlich sei, 19.3.1942; Präses Koch an das Military Government in Münster betr. Frage nach Leistung des Treueeides auf Hitler gemäß Erlass von Dr. Werner (EO) von 1938, 15.11.1945
Darin: verschiedene Zeitungsartikel betr. Forderung nach Vereidigung der ev. Pfarrer und Kirchenbeamten; Flugblatt der Landesleitung Deutsche Christen Westfalen; Aufsätze: Bauernfeind, Otto, Was sagt das Neue Testament zum Eid?, in: STIMME DER GEMEINDE, 16/1963, S. 502 ff.; Fürst, Walter, Der Eid, in: s.o., S 494 ff.
Darin: verschiedene Zeitungsartikel betr. Forderung nach Vereidigung der ev. Pfarrer und Kirchenbeamten; Flugblatt der Landesleitung Deutsche Christen Westfalen; Aufsätze: Bauernfeind, Otto, Was sagt das Neue Testament zum Eid?, in: STIMME DER GEMEINDE, 16/1963, S. 502 ff.; Fürst, Walter, Der Eid, in: s.o., S 494 ff.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:26 MEZ
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