Mainz, 1613.03.13. (Richter Hettisch). Der B. Elias Walch u.s.Fr. Maria bekennen, den Herrn Jonathan Schwingsherlein und Jeremias von Aach, Handelsgesellschaftern und Bürgern zu Nürnberg, für Kramwaren 288 fl. 45 Kr. zu schulden, wofür etliche Weingärten in Laubenheimer Mark versicht gewesen, die aber nunmehr in andern Besitz übergegangen sind. Solange nun die der Frau Maria von ihren Eltern zu Aschaffenburg anerstorbene Nahrung nicht verkauft ist, verpfänden die Eheleute die Überbesserung ihres Hauses zur kleinen Lucernen zu Mainz, danach die genannte elterliche Nahrung der Frau zu Aschaffenburg und anderswo. Doch soll bei Verkauf des Aschaffenburger Besitzes sofort der Mainzer B. Johann Lorbecher seine vorgestreckten 600 fl. erhalten, das Haus zur Lucern erledigt und den genannten Kaufherrn verpfändet werden; die Abzahlung der Schuld hat in Raten von 25 fl. samt Zins zu jeder Frankfurter Messe zu erfolgen. Z.: Wennemar Schmidt, Handelsmann, und Peter Backes, Universitätspedell.