Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz erlässt seinen in der Vogtei um Amberg gesessenen Angehörigen und Untersassen die Jäger- und Hundeatzung, wofür sie ihm, seinen Sohn Philipp und beider Erben jährlich 50 Gulden zu Walpurgistag [01.05.] reichen sollen, solange die Atzung abgestellt ist. Der Pfalzgraf behält sich die Aufhebung der Regelung vor, wonach die Atzung wieder wie zuvor gehandhabt werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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