Mangel an Beweisen - Schwierige Wahrheitssuche im EnBW-Untersuchungsausschuss
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120067/206
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
31. Mai 2012
Es ging um sehr viel Geld für das Land im Dezember 2010: etwa 4,7 Milliarden Euro. So viel zahlte Baden-Württemberg, um die 45 Prozent Anteile der französischen Électricité de France (EdF) an der EnBW zu erwerben. Harte Verhandlungen zwischen dem Verkäufer jenseits des Rheins, der Bank Morgan Stanley, der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz und dem damaligen Minister-präsidenten Stefan Mappus waren dem vorausgegangen. Es ging unter anderem darum, wie viel die EnBW-Aktien überhaupt wert waren und um die Frage, ob man den Kauf am Parlament vorbei durchziehen könnte.
Verhandelt wurde per Mail, per Telefon - doch schriftlich protokolliert und für alle Seiten dokumentiert wurde offenbar wenig. Dabei ging es um Milliarden und eine rechtlich durchaus schwerwiegende Entscheidung. Jetzt ist der "EnBW-Untersuchungsausschuss" in vielen Punkten nur auf Memos, E-Mails und die Erinnerung von Zeugen angewiesen ist. Wer hat was entschieden, auf welcher Grundlage, und wer hat was gewusst? Wird der Ausschuss am Ende überhaupt die Wahrheit herausfinden können? Und wie kann es sein, dass ein schwieriges Milliardengeschäft an den entscheidenden Punkten keine Spuren hinterlässt?
Verhandelt wurde per Mail, per Telefon - doch schriftlich protokolliert und für alle Seiten dokumentiert wurde offenbar wenig. Dabei ging es um Milliarden und eine rechtlich durchaus schwerwiegende Entscheidung. Jetzt ist der "EnBW-Untersuchungsausschuss" in vielen Punkten nur auf Memos, E-Mails und die Erinnerung von Zeugen angewiesen ist. Wer hat was entschieden, auf welcher Grundlage, und wer hat was gewusst? Wird der Ausschuss am Ende überhaupt die Wahrheit herausfinden können? Und wie kann es sein, dass ein schwieriges Milliardengeschäft an den entscheidenden Punkten keine Spuren hinterlässt?
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Audio-Visuelle Medien
Landtag: Untersuchungsausschuss EnBW-Deal
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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