Johann gen. Eichelhans, Einwohner zu Dühren, verpflichtet sich, die von den Königspfründnern zu Speyer wegen eines verkauften Ackers gegen ihn vorgebrachte Klage am gleichen Tag und durch die Teidingsleute entscheiden zu lassen, welche die Klage der Gemeinde Dühren gegen ihn entscheiden sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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