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Beilegung eines Streits von Eigenhörigen des Magdalenenhospitals und der Domkellnerei bzgl. Land und Viehtrift
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Enthält: 4. 2.1525: Melchior van Buren, Domherr und Kellner der Kirche zu Münster, sowie Hinricus Messeman und Berndt Paell, "in thor tyt van raidz wegenn der stadt Munster verwarers und huesshodere" des Magdalenenhospitals, erklären, dass mit ihrer Zustimmung Johan Schulte tho Mylinck, Eigenhöriger des Hospitals, dem Tonyes Brüggeman, Eigenhöriger der Domkellnerei, ein Stück Land in der Mylinckheide überlassen hat, während Brüggeman auf die Viehtrift in der Mylinckheide verzichtet und jährlich am Michaelstag 3 s. an Milinck zahlt und die Trift in der Wyldenheide behält. Das Hospital hat das Wegerecht über Brüggemans Land zu seinem Kamp gnt. Hundetelge. Zeugen: Bernt Kerckerinck, Bernt Drolshagenn, Amtmann Gerhardus ton Beelhues, Johan Schulte to Lodovinclo, Albert Schulte ton Suthove, Albert Schulte to Cobbinck und Herman to Cappenberch.