Der vicarius in spiritualibus generalis des Bischofs Hermann von Konstanz gestattet dem Thomas Schreck, Kaplan in Hedingen, auf dessen Bitten, seine Güter nach eigenem Gutdünken testamentarisch zu vermachen (testari) und zu verschenken und derartige Testamente und Schenkungen durch Siegel von geistlichen oder weltlichen Mächten oder durch Zeichen und Unterschriften öffentlicher Notare bekräftigen zu lassen. Ausgenommen sind dabei die Güter, die der Kirche bzw. zur Pfründe gehören. 1) rechts unter dem Umbug: XLV Schilling Pfennig 2) Unterschrift rechts auf dem Umbug: Conr. Armbroster s(ub)s(cripsi)t 3) Unterschrift auf der Rückseite: Andre(as) Wall, provic(arius)