Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz stellt Wendel von Remchingen auf dessen Bitte ein Zeugnis in der Sache um seine Gefangennahme durch Jörg von Rosenberg und sein versäumtes Gelöbnis, sich nach Boxberg zu stellen, aus. Ursprünglich hatte der Rosenberger Wendel gefangengenommen, wobei dieser versichert hatte, sich bis zum letzten Ostertag [22.04.1470] auf das Schloss Boxberg zu stellen. Bis zum Gründonnerstag [19.04.] war Wendel nicht erschienen. Nach Ansicht des Pfalzgrafen habe Jörg den Wendel womöglich unbillig gefangengenommen, da keiner dem anderen rechtmäßig absagte. Aus eigenen Beweggründen und nicht auf das Ersuchen Wendels oder Dritter hat der Pfalzgraf den Wendel selbst am Gründonnerstag durch seine Knechte auf offenem Wege gefangennehmen und in das Schloss Dilsberg führen lassen. Dort wurde er bis zur Woche nach St. Urbanstag [25.05.] gefangengehalten und sodann nach Heidelberg gebracht. Im Gefängnis hat Wendel seinen Vertrauten (gonner und besunder) Melchior von Hirschhorn beauftragt, sich unter Einsatz seiner Güter von Jörg von Rosenberg ledig zu sagen. Jörg beabsichtigte, Wendel unentgeltlich in die Hände des Pfalzgrafen zu überantworten. Auf Wendels Ersuchen hat der Pfalzgraf dem Jörg, Michel und Arnold von Rosenberg das Geleit nach Heidelberg versichert. Vor dem Kurfürsten Friedrich, seinem Sohn Philipp und seinen Räten - dem Hofmeister Dieter von Sickingen, dem Ritter und Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen, dem Schenk Konrad von Lomersheim sowie Melchior von Hirschhorn - haben die drei Rosenberger am 11.12.1470 den Wendel von der Gefangenschaft und seiner versäumten Stellung nach Boxberg ledig gesagt. [Hier folgt die, teils wörtlich wiedergebene Rechtfertigung Wendels vor den Anwesenden:] Wendel erbittet das Wort und legt eingehender dar, dass er verpflichtet wurde, dass er sich im Falle der Nichteroberung von Boxberg dort zum Ostertag einfinden sollte; falls Boxberg aber gewonnen würde, hätte er sich an die Weisung weiterer Mahnbriefe zu halten. Wendel habe sich schließlich am Gründonnerstag auf dem Wege nach Boxberg gemacht, sei dann aber durch die kurpfälzischen Diener gefangengenommen worden und noch immer Gefangener des Pfalzgrafen. Da Boxberg vor dem Ostertag gewonnen wurde und seitens der Rosenberger keine weitere Mahnung an ihn oder zu seinem Haus oder Hof ergangen ist, habe er sich nicht gestellt, was er ansonsten wie ein frommer Edelmann getan hätte. So hätten im Übrigen nicht nur er, sondern auch andere seines Geschlechts, sein Sohn und seine Kinder gedacht. Es folgen weitere Ausführungen Wendels zur Rechtmäßigkeit seines Handelns, darunter namentlich, dass er unverschuldet in Gefangenschaft geraten sei, da er nie gegen Jörg gehandelt habe und sie keine abgesagten Feinde seien. Die drei Herren von Rosenberg bestätigen, dass Wendel in den Dingen ehrbar und rechtmäßig gehandelt habe und sagen ihn von der Gefangenschaft und seinem Gelöbnis ledig. Kurfürst Friedrich bekundet, dass diese Sache damit ein Ende gefunden haben soll, die weiteren Angelegenheiten der Verhandlung nunmehr ihn und Wendel beträfen, und kündigt sein Siegel an.